Licht am Velo

Was gilt in der Schweiz, was ist Sinnvoll

Werden die Tage kürzer, die Sicht weniger, kann es für Velo’s schnell zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Bei Dunkelheit muss am Velo ein (weisses und rotes) Licht leuchten. Bei E-Bikes gilt sogar eine Tagfahrlichtpflicht.

Seit dem 02. November 2008 wird jedes Jahr der „Tag des Lichts“ begangen und an die Bedeutung von Sichtbarkeit und Sicherheit im Strassenverkehr, insbesondere in der dunklen Jahreszeit erinnert. Die Kantonspolizei führt an diesem Tag Sensibilisierungsaktionen und Kontrollen durch, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Es wird empfohlen, helle Kleidung zu tragen und sich mit reflektierenden Elementen auszurüsten, um in der Dunkelheit leichter sichtbar zu sein. Einer Auswertung der BfU zufolge ist in der Schweiz dennoch jede vierte Person auf dem Velo nachts oder in der Dämmerung ohne eingeschaltetes Licht unterwegs.

Das Gesetz sagt:

Die «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS) legt fest, wie Velolichter beschaffen und platziert sein müssen. Fahrräder müssen demnach vorne ein weisses und hinten ein rot leuchtendes, ruhendes Licht haben. Dazu mindestens einen nach vorne und einen nach hinten gerichteten Rückstrahler mit einer Fläche von mindestens 10 cm².

Die Pedale müssen vorne und hinten ebenfalls Rückstrahler von mindestens 5 cm² haben (ausgenommen sind Rennpedale und Sicherheitspedale). Sowohl die Reflektoren als auch die Lichter müssen bei guter Witterung auf eine Distanz von 100 m sichtbar sein und dürfen nicht blenden.

Tagfahrlichtpflicht für E-Bikes

Seit dem 01. April 2022  müssen alle E-Bikes (auch E-Mountainbikes!) das Licht auch am Tag eingeschaltet haben. Die Lichtpflicht gilt auf allen Strassen, auch auf Wegen und Trail’s, die öffentlich zugänglich sind.

Das Fahren ohne Licht wird mit einer Ordnungsbusse in Höhe von 20 CHF bestraft. An schnellen Elektrovelos (45er) muss das Licht fest verbaut sein. Langsame E-Bikes (bis 25 Km/h) dürfen auch mit abmontierbaren Akkulichtern ausgerüstet werden.

Wann muss das Velolicht eingeschaltet werden?

Sobald die Strassenlaternen brennen, sollten auch Velofahrende das Licht am Velo einschalten. Das Strassenverkehrsgesetz sagt dazu: «Vom Beginn der Abenddämmerung an bis zur Tageshelle und wenn die Witterung es einfordert, müssen die Fahrzeuge beleuchtet sein.»

Wer nachts ohne Licht auf einer beleuchteten Strasse unterwegs ist, kann dafür mit 40 CHF gebüsst werden. Nächtliche Fahrten ohne Licht auf unbeleuchteten Wegen und Strassen werden mit einer Ordnungsbusse von 60 CHF bestraft.

Blinklichter

Blinkende Lichter am Velo sind nur zusätzlich zum „normalen“, ruhenden Licht erlaubt. Das Gesetz schreibt ein «ruhendes» Licht vor. Auch wenn es in der Praxis gerne gemacht wird, um auffälliger beleuchtet zu sein (und es auch meistens geduldet wird): Blinkendes Licht allein kann dich je nach Umständen 20 bis 60 CHF Busse kosten, es ist eben nur als zusätzliches Licht erlaubt.

Lichter am Körper

Das «normale» Pflicht-Lichterpaar darf abnehmbar sein (ausgenommen 45er), muss aber für die Fahrt fest am Velo angebracht sein. Zusätzliche, ob blinkende oder stetige Leuchten, dürfen dagegen auch am Körper getragen werden.

Wo lauern die Gefahren und was sind die Empfehlungen

Gute Sicht und gute Sichtbarkeit ist grundsätzlich Pflicht auf dem Velo, ob Sommer oder Winter, Tag oder Nacht. So macht helle Kleidung auch auf dem Biketrail Sinn. Du bist früher sichtbar und bei einem Sturz in die Botanik leichter zu finden als in einem „Tarnanzug“. Auf der Strasse kann jede Sekunde in der du früher gesehen wirst über Leben oder Tot/Invalidität entscheiden.

Durch das grundsätzlich zu begrüssende Lichtobligatorium für Motorfahrzeuge entsteht in der Wahrnehmung beim Menschen aber der Eindruck, dass alles was sich bewegt oder meine Aufmerksamkeit benötigt beleuchtet ist. Somit sind ganz klar die unbeleuchteten Velofahrer die Verlierer. Denn sie kommen nur mit erhöhter Aufmerksamkeit ins Bewusstsein. Daraus lässt sich ableiten, dass, wer auf der Strasse unterwegs ist auch am Tag mit Licht Velofahren sollte.
Dann gibt es auch die Situationen in denen es plötzlich dunkel wird. Führt die Strasse in einen Wald, das Sonnenlicht ist weg, die Augen benötigen einen Moment bis sie sich an die neuen Lichtverhältnisse angepasst haben. Das Einspuhrfahrzeug mit seiner schmalen Silouette wird in diesen Situationen leicht übersehen. Zu Fuss oder auf dem Velo mag es noch genügend hell wirken, aber im Auto ist die Wahrnehmung viel dunkler.
Die Lichtverhältnisse sind je nach Witterung und Sonnenstand grundverschieden.Eine tief über dem Horizont scheinende Sonne führt zu Blendungen und Sichtbehinderung. Der Gegenverkehr oder das Velo am Strassenrand verschwindet im Sonnenlicht.

Das hellste Licht und korrekt angebrachte Reflektoren verlieren ihre Wirkung wenn sie verschmutzt sind! Es ist wichtig die Lichter nach dem matschigen Biketrail zu reinigen bevor die Fahrt weiter geht. Auch das Spritzwasser von befestigten Strassen kann Schmutz auf die Lichter befördern.

Von Blinklichtern ist abzuraten. Diese nur zusätzlich erlaubten blinkenden Lichter sind oft so grell und blenden den Gegenverkehr oder die von hinten heranfahrenden Verkehrsteilnehmer. Das meist noch A-Rhythmische geblinke nerft und blendet. Um sich nicht aufzuregen und  die Augen zu schonen bleibt nur das wegschauen. Das gleiche gilt auch bei falsch eingestellten, blendenden ruhenden Lichtern. Es wird also gerade das Gegenteil provoziert. Es wird nicht hingeschaut und das blinkende Velo wird übersehen. Oder es werden „erzieherische Lichthupengewitter“ provoziert.

Gefährliche Situationen entstehen auch auf den „Verkehrsberuhigten Strassen“! Die grauen Blumentöpfe, die Betonplatten, die hohen kantigen Bortsteine, die schwarzen Pfosten, die Orts- und Geschwindigkeitstafeln werden am Fahrbahnrand aufgestellt. Also genau da wo die Velo’s fahren. Um eine Kolision mit den Hindernissen zu vermeiden muss das Velo einen gefährlichen Schwenker mitten auf die Strasse fahren. Anders gesagt – genau vor das Auto!!! Wird nicht schon den Kindern gelehrt: „Immer schön am Rand fahren!“ um genau solche gefährliche Situationen zu vermeiden.
Ähnliche Gefahr geht auch von den Fussgängerinseln aus. Die sind so breit, dass auf der verengten Fahrbahn das Auto auf den Velostreifen ausweichen muss. Eine solch sugerierte „Sicherheit“ in der die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Velo’s, als lebende Verkehrsverlangsamung missbraucht werden und absichtlich vor die Auto’s gelotzt werden, kann nur von einem Algorhythmus aus einem Computer einer Beamtenstube kommen. Ein Blick zur Velonation, den Holländern, währe lehrreich. Im ganzen Land fahren die Niederländer auf sogenannten „Fietspad“ (Fiets [Velo] Pad [Pfad/Weg]). Diese Fietspad sind immer getrennt von den Strassen für den motorisierten Verkehr, so dass sich Velo und Auto nicht in die Quere kommen.

So bleibt den schweizer Velo’s nur das meiden von gefährlichen „Verkehrsberuhigten Strassen“ und wenn dies nicht möglich ist, gute Beleuchtung, helle, reflektierende Kleidung tragen und mit viel Aufmerksamkeit und Weitsicht fahren, in der Hoffnung die andern Verkehrsteilnehmer tun dies auch und sehen uns Velofahrer. Und die Hoffnung nicht aufgeben, dass es bald wieder ein umdenken beim Strassenbau hin zu mehr Schutz und Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer gibt.

Zusammenfassung

  • Aufmerksame, vorausschauende defensive Fahrweise
  • Besondere Vorsicht bei schlechter Witterung / Sicht
  • Auf Strassen immer mit Licht oder am Tag mit Tagfahrlicht fahren
  • Helle Kleidung anziehen
  • In der Nacht zusätzliche Lichter am Körper tragen
  • In der Nacht reflektierende Elemente tragen
  • Auf saubere Lichter und Leflektoren achten
  • Keine blendende oder blinkende Lichter
  • Velowege benutzen
  • Hauptstrassen meiden
  • „Verkehrsberuhigte Strassen“ meiden

Der «Kassensturz» hat zehn Akku-Aufstecklichtsets für den Gebrauch im täglichen Verkehr getestet.

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